Beschl. v. 28.01.2010, Az.: LwZR 12/08
Verfahrensgang:
vorgehend:
AG Plön - 20.03.2008 - AZ: 20 Lw 111/07
OLG Schleswig - 04.11.2008 - AZ: 3 U 29/08
Rechtsgrundlage:
BGH, 28.01.2010 - LwZR 12/08
Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat
am 28. Januar 2010
durch
den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und
die Richter Dr. Lemke und Dr. Czub
- gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 8 LwVG ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter -
beschlossen:
Tenor:
Die Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten des Beklagten vom 21. Dezember 2009 gegen die Festsetzung des Werts des Streitgegenstands für das Revisionsverfahren gibt dem Senat keine Veranlassung zu einer anderen Wertfestsetzung. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der der Wertfestsetzung zugrunde liegenden Vorschrift des § 41 Abs. 2 GKG bestehen nicht.
Krüger
Lemke
Czub
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