Beschl. v. 23.11.2009, Az.: II ZR 168/07
Verfahrensgang:
vorgehend:
OLG Karlsruhe - 28.06.2007 - AZ: 15 U 20/07
LG Baden-Baden - 20.12.2006 - AZ: 4 O 39/06 KfH
BGH, 23.11.2009 - II ZR 168/07
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 23. November 2009 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Strohn, Dr. Reichart, Dr. Drescher und Bender
beschlossen:
Tenor:
Der Senatsbeschluss vom 4. Mai 2009 wird dahin berichtigt, dass es in den Gründen Seite 3 Tz. 6 heißen muss:
"... ruht entsprechend § 71bAktG ...".
Prof. Dr. Goette
Dr. Strohn
Dr. Reichart
Dr. Drescher
Bender
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