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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 23.11.2009, Az.: II ZR 168/07
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 23.11.2009
Referenz: JurionRS 2009, 40213
Aktenzeichen: II ZR 168/07
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

OLG Karlsruhe - 28.06.2007 - AZ: 15 U 20/07

LG Baden-Baden - 20.12.2006 - AZ: 4 O 39/06 KfH

BGH, 23.11.2009 - II ZR 168/07

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 23. November 2009 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Strohn, Dr. Reichart, Dr. Drescher und Bender

beschlossen:

Tenor:

  1.  

    Der Senatsbeschluss vom 4. Mai 2009 wird dahin berichtigt, dass es in den Gründen Seite 3 Tz. 6 heißen muss:

    "... ruht entsprechend § 71bAktG ...".

Prof. Dr. Goette

Dr. Strohn

Dr. Reichart

Dr. Drescher

Bender

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