Beschl. v. 11.11.2009, Az.: Xa ZR 22/06
BGH, 11.11.2009 - Xa ZR 22/06
Der Xa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 11. November 2009
durch
die Richter Prof. Dr. Meier-Beck, Keukenschrijver,
die Richterin Mühlens und
die Richter Dr. Berger und Dr. Bacher
beschlossen:
Tenor:
Das am 30. Juli 2009 verkündete Urteil wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit entsprechend § 95 Abs. 1 PatG, § 319 Abs. 1 ZPO dahin berichtigt, dass auf Seite 2 des Umdrucks (erste Zeile des Tatbestands) die Bezeichnung "A. AG" durch die Bezeichnung "A. P AG" ersetzt wird.
Meier-Beck
Keukenschrijver
Mühlens
Berger
Bacher
Korrekturbeschluss zum Urteil:
BGH - 30.07.2009 - AZ: Xa ZR 22/06
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