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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 11.11.2009, Az.: Xa ZR 22/06
Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offensichtlicher Unrichtigkeit
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 11.11.2009
Referenz: JurionRS 2009, 25906
Aktenzeichen: Xa ZR 22/06
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

BPatG - 27.10.2005 - AZ: 1 Ni 15/04 (EU)

BGH - 30.07.2009 - AZ: Xa ZR 22/06

BGH, 11.11.2009 - Xa ZR 22/06

Der Xa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 11. November 2009
durch
die Richter Prof. Dr. Meier-Beck, Keukenschrijver,
die Richterin Mühlens und
die Richter Dr. Berger und Dr. Bacher
beschlossen:

Tenor:

Das am 30. Juli 2009 verkündete Urteil wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit entsprechend § 95 Abs. 1 PatG, § 319 Abs. 1 ZPO dahin berichtigt, dass auf Seite 2 des Umdrucks (erste Zeile des Tatbestands) die Bezeichnung "A. AG" durch die Bezeichnung "A. P AG" ersetzt wird.

Meier-Beck
Keukenschrijver
Mühlens
Berger
Bacher

Korrekturbeschluss zum Urteil:
BGH - 30.07.2009 - AZ: Xa ZR 22/06

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