Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 23.09.2009, Az.: 5 StR 370/09
Bemühungen für eine therapeutische und soziale Stabilisierung des Untergebrachten wegen eines begrenzt schweren Gewichts der Anlasstaten
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 23.09.2009
Referenz: JurionRS 2009, 22759
Aktenzeichen: 5 StR 370/09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Braunschweig - 16.06.2009

Verfahrensgegenstand:

Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige

BGH, 23.09.2009 - 5 StR 370/09

Redaktioneller Leitsatz:

In Vorbereitung der nach §§ 67d, 67e StGB zu treffenden Entscheidungen ist gegebenenfalls darauf Bedacht zu nehmen, dass das Gewicht der Anlasstaten nur begrenzt schwer ist.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 23. September 2009
beschlossen:

Tenor:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 16. Juni 2009 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Ergänzend bemerkt der Senat:

Die Voraussetzungen des § 63 StGB, vor allem auch eine gesicherte erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit, sind dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe hinreichend deutlich zu entnehmen. Mit zutreffenden Erwägungen hat die Jugendschutzkammer auch die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes des § 62 StGB und die aktuelle Unmöglichkeit einer Aussetzung der Maßregel nach § 67b StGB belegt. In Vorbereitung der nach §§ 67d, 67e StGB zu treffenden Entscheidungen wird allerdings darauf Bedacht zu nehmen sein, dass das Gewicht der Anlasstaten, ungeachtet ihrer Verbrechensqualität, nur begrenzt schwer ist (vgl. Fischer, StGB 56. Aufl. § 62 Rdn. 6 m.w.N.), weshalb im Maßregelvollzug alsbald beträchtliche Bemühungen für eine therapeutische und soziale Stabilisierung des Untergebrachten auch unter Nutzung und gegebenenfalls Erweiterung der bereits bestehenden Betreuung unerlässlich sein werden.

Basdorf
Brause
Schaal
Schneider
Dölp

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.