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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 22.09.2009, Az.: StB 32/09
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 22.09.2009
Referenz: JurionRS 2009, 40212
Aktenzeichen: StB 32/09
ECLI: [keine Angabe]

BGH, 22.09.2009 - StB 32/09

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. September 2009 beschlossen:

Tenor:

  1.  

    Auf Seite 4, sechsletzte Zeile (Randnummer 8, 6. Zeile) der Gründe des Beschlusses vom 4. August 2009 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens

    "Denn im Beschluss vom 18. Juni 2008 ...."

    ersetzt durch

    "Denn im Beschluss vom 18. Juni 2009 ...."

Becker

von Lienen

Hubert

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