Urt. v. 29.07.2009, Az.: I ZR 22/07
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Bamberg - 08.02.2006 - AZ: 2 O 764/04
OLG Bamberg - 24.01.2007 - AZ: 3 U 35/06
BGH, 29.07.2009 - I ZR 22/07
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 29. Juli 2009
durch
den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und
die Richter Prof. Dr. Büscher, Dr. Schaffert, Dr. Bergmann und Dr. Kirchhoff
dem Anerkenntnis gemäß
für Recht erkannt:
Tenor:
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg vom 24. Januar 2007 aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bamberg vom 8. Februar 2006 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Rechtsmittel zu tragen.
Bornkamm
Büscher Schaffert
Bergmann
Kirchhoff
Von Rechts wegen
Verkündet am: 29. Juli 2009
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