Bundesfinanzhof
Urt. v. 18.05.2010, Az.: X R 33/01
Urt. v. 18.05.2010, Az.: X R 33/01
Abziehbarkeit einer anlässlich einer auf die Lebenszeit einer Bezugsperson zeitlich gestreckten entgeltlichen privaten Vermögensumschichtung gleichbleibenden wiederkehrenden vereinbarten Leistung als Sonderabgabe; Folgen der teilweise betrieblichen Nutzung eines gegen Leibrente veräußerten Grundstücks; Versteuerung des Ertragsanteils der Gegenleistungsrente nach § 22 EStG
Verfahrensgang:
vorgehend:
FG Köln - 21. 11. 2000 - AZ: 8 K 7309/99
FG Köln - 21.11.2000 - AZ: 8 K 7310/99 (EFG 2001, 626)
Fundstellen:
BFHE 230, 305 - 317
BStBl II 2011, 675-680 (Volltext mit amtl. LS)
BFH, 18.05.2010 - X R 33/01
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