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Bundesfinanzhof
Urt. v. 18.05.2010, Az.: X R 33/01
Abziehbarkeit einer anlässlich einer auf die Lebenszeit einer Bezugsperson zeitlich gestreckten entgeltlichen privaten Vermögensumschichtung gleichbleibenden wiederkehrenden vereinbarten Leistung als Sonderabgabe; Folgen der teilweise betrieblichen Nutzung eines gegen Leibrente veräußerten Grundstücks; Versteuerung des Ertragsanteils der Gegenleistungsrente nach § 22 EStG
Gericht: BFH
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 18.05.2010
Referenz: JurionRS 2010, 24955
Aktenzeichen: X R 33/01
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

FG Köln - 21. 11. 2000 - AZ: 8 K 7309/99

FG Köln - 21.11.2000 - AZ: 8 K 7310/99 (EFG 2001, 626)

Fundstellen:

BFHE 230, 305 - 317

BStBl II 2011, 675-680 (Volltext mit amtl. LS)

Hinweis:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BFH - 18.05.2010 - AZ: X R 32/01

BFH, 18.05.2010 - X R 33/01

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