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Bundesfinanzhof
Urt. v. 28.07.2009, Az.: I B 78/09
Anfechtbarkeit von prozessleitenden Verfügungen, Beschlüssen gem. § 91a Finanzgerichtsordnung (FGO) und Beschlüssen über die Ablehnung von Gerichtspersonen des Finanzgerichtes durch eine Beschwerde; Anspruch auf Akteneinsicht in einem unzulässigen Rechtsmittelverfahren
Gericht: BFH
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 28.07.2009
Referenz: JurionRS 2009, 25984
Aktenzeichen: I B 78/09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

FG Münster - AZ: 9 K 5026/05 K,U,F

BFH, 28.07.2009 - I B 78/09

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