Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.10.2014, Az.: 9 AZR 709/11
Urt. v. 21.10.2014, Az.: 9 AZR 709/11
BAG, 21.10.2014 - 9 AZR 709/11
Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.