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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.08.2010, Az.: 2 AZR 714/09
Verlagerung einer Dienststelle an einen anderen Ort stellt regelmäßig ein betriebliches Erfordernis für eine Änderungskündigung dar; Verlagerung einer Dienststelle an einen anderen Ort als regelmäßig betriebliches Erfordernis für eine Änderungskündigung; Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes für das Kündigungsrecht durch § 1 Abs. 2 KSchG
Gericht: BAG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 12.08.2010
Referenz: JurionRS 2010, 37139
Aktenzeichen: 2 AZR 714/09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LAG Thüringen - 12.03.2009 - AZ: 2 Sa 83/08

ArbG Jena - 05.10.2007 - AZ: 5 Ca 227/07

BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 714/09

Redaktioneller Leitsatz:

1. Die Verlagerung einer Dienststelle an einen anderen Ort stellt regelmäßig ein betriebliches Erfordernis für eine Änderungskündigung dar, mit der die Versetzung eines Beschäftigten an den neuen Dienstort erreicht werden soll.

2. § 1 Abs. 2 KSchG konkretisiert den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz für das Kündigungsrecht.

3. Der öffentliche Arbeitgeber ist nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 lit. b KSchG regelmäßig nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer auf einem - freien - Arbeitsplatz in einer Dienststelle eines anderen Verwaltungszweigs weiterzubeschäftigen.

In Sachen

Klägerin, Berufungsklägerin, Berufungsbeklagte und Revisionsklägerin,

pp.

Beklagter, Berufungsbeklagter, Berufungskläger und Revisionsbeklagter,

hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. August 2010 durch den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Eylert als Vorsitzenden, die Richterinnen am Bundesarbeitsgericht Berger und Gallner sowie die ehrenamtlichen Richter Claes und Dr. Niebler für Recht erkannt:

Tenor:

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 12. März 2009 - 2 Sa 83/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Von Rechts wegen!

Entscheidungsgründe

1

Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO).

Eylert
Gallner
Berger
Claes
Niebler

Hinweise des Senats:

Parallele zu BAG 12. August 2010 - 2 AZR 558/09 - (führend)

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