Urt. v. 24.02.2010, Az.: 10 AZR 760/08
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Frankfurt/Main - 23.05.2008 - AZ: 10 Sa 532/07
ArbG Wiesbaden - 25.01.2007 - AZ: 4 Ca 1046/06
BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 760/08
In Sachen
Beklagte, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin,
pp.
Klägerin, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte,
hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 24. Februar 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Mikosch, die Richter am Bundesarbeitsgericht Reinfelder und Mestwerdt sowie den ehrenamtlichen Richter Mehnert und die ehrenamtliche Richterin Maurer für Recht erkannt:
Tenor:
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. Mai 2008 - 10 Sa 532/07 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Entscheidungsgründe
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet, § 313a ZPO.
Mikosch
Reinfelder
Mestwerdt
Mehnert
Maurer
Hinweise des Senats:
Parallelentscheidung zu führender Sache - 10 AZR 759/08 -
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