Urt. v. 25.11.2009, Az.: 10 AZR 982/08
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Berlin-Brandenburg - 03.09.2008 - AZ: 23 Sa 831/08
BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 982/08
In Sachen
Beklagte, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin,
pp.
Kläger, Berufungsbeklagter und Revisionsbeklagter,
hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25. November 2009 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Mikosch, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Marquardt, den Richter am Bundesarbeitsgericht Mestwerdt sowie die ehrenamtlichen Richter Bittelmeyer und Ohl für Recht erkannt:
Tenor:
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. September 2008 - 23 Sa 831/08 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Entscheidungsgründe
Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Mikosch
Marquardt
Mestwerdt
Ohl
Bittelmeyer
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