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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 01.07.2009, Az.: 4 AZN 837/08
Gericht: BAG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 01.07.2009
Referenz: JurionRS 2009, 38785
Aktenzeichen: 4 AZN 837/08
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2008 - 7 Sa 250/08

BAG, 01.07.2009 - 4 AZN 837/08

In Sachen

&

hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts am 1. Juli 2009 beschlossen:

Tenor:

Auf ihre Beschwerde wird für die Klägerin die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. Juli 2008 - 7 Sa 250/08 - zugelassen.

Gründe

1

Das Beschwerdeverfahren wird nunmehr als Revisionsverfahren fortgesetzt. Mit der Zustellung dieses Beschlusses beginnt die Revisionsbegründungsfrist von zwei Monaten (§ 72a Abs. 6 iVm. § 74 Abs. 1 ArbGG).

Bepler

Treber

Winter

Dierßen

Grimm

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