Beschl. v. 11.06.2009, Az.: 4 AZR 79/08
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Köln, 11 Sa 815/07
BAG, 11.06.2009 - 4 AZR 79/08
In Sachen
&
hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts am 11. Juni 2009 beschlossen:
Tenor:
Das Urteil des Senats vom 18. März 2009 - 4 AZR 79/08 - wird wegen offenbarer Unrichtigkeit auf Seite 13 (Rn. 36) wie folgt berichtigt:
"Nach allem ist unter einer abgeschlossenen Hochschulausbildung iSv. Abschn. B Nr. 3 der Richtlinien nicht lediglich eine wissenschaftliche Hochschulausbildung zu verstehen, &"
Bepler
Creutzfeldt
Winter
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