Die Summe aus kollektivem Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht
Das Arbeitsrecht gliedert sich in Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die sich vor allem aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Das kollektive Arbeitsrecht erlaubt die Bildung von arbeitsrechtlichen Koalitionen und regelt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf der Grundlage von Gesetzen und kollektiven Vereinbarungen.
Das Individualarbeitsrecht
Grundlage des Individualarbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, aus dem sich Rechte und Pflichten ergeben. Dazu gehört aufseiten des Arbeitnehmers die Erbringung der vertraglichen Leistung, während der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt und sich unter anderem zur Lohnzahlung verpflichtet. Der Arbeitnehmer hat außerdem einen Anspruch auf bezahlten Urlaub, auf die Bezahlung der Krankheitstage und auf ein Arbeitszeugnis bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Das kollektive Arbeitsrecht
Zum kollektiven Arbeitsrecht gehört die Möglichkeit arbeitsrechtliche Koalitionen zu bilden. Während sich Arbeitnehmer in Gewerkschaften organisieren, schließen sich Arbeitgeber in Arbeitgeberverbänden zusammen. Das kollektive Arbeitsrecht garantiert Arbeitnehmerrechte in Unternehmen und Betrieben durch das Mitbestimmungsrecht, das auf Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen beruht. Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird außerdem bestimmt durch das Arbeitskampfrecht, das den Arbeitnehmern ein Streikrecht und dem Arbeitgeber das Recht auf Aussperrung einräumt.