Mutterschutzrecht – Schutzbestimmungen für Schwangere und Mütter
Das Mutterschutzrecht ist nicht in einem Gesetz kodifiziert, sondern verteilt sich auf alle Gesetze und Verordnungen, die den Mutterschutz für verschiedene Berufsgruppen regeln. Das Mutterschutzrecht hat die Aufgabe, Schwangere, Mütter und ihre Kinder vor finanziellen Einbußen, dem Verlust des Arbeitsplatzes sowie vor Gefährdungen, Gesundheitsschädigung und Überforderung am Arbeitsplatz zu schützen. Dies gilt für die Zeit der Schwangerschaft und für eine bestimmte Zeit nach der Geburt.
Wichtigste Grundlage für das Mutterschutzrecht: das Mutterschutzgesetz
Das Mutterschutzrecht hat seine rechtliche Grundlage im sogenannten Mutterschutzgesetz (MuSchG), dem Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter vom 24. Januar 1952. Es gilt für Schwangere und werdende Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Das Mutterschutzrecht gilt für Arbeitnehmerinnen, für Heimarbeiterinnen und Hausangestellte ebenso wie für geringfügig Beschäftigte und weibliche Auszubildende. Darin enthalten sind Bestimmungen über den Mutterschaftsurlaub, das Mutterschaftsgeld sowie über den während einer Schwangerschaft geltenden Arbeitsschutz, beispielsweise Bestimmungen zu Mehr-, Nacht- und Sonntagsarbeit.
Informationspflicht einer Schwangeren gegenüber dem Arbeitgeber
Eine weitere Bestimmung im Mutterschutzrecht ist die Verordnung vom 15. April 1997 zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz. Sie enthält Regelungen über ein Beschäftigungsverbot und verpflichtet den Arbeitgeber für werdende und stillende Mütter, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Damit der Arbeitgeber die Bestimmungen zum Mutterschutzrecht einhalten kann, sollten Schwangere ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung unverzüglich nach Kenntnis dem Arbeitgeber mitteilen.