Recht und Justiz in der Hauptstadt
Berlin ist die bevölkerungsreichste und mit einer Grundfläche von ca. 892 Quadratkilometern auch die größte deutsche Stadt. Berlin ist seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Von diesem Zeitpunkt an verlagerten sich die politischen Geschehnisse vom ehemaligen Regierungssitz Bonn nach Berlin. Mittlerweile sind dort auch der Bundespräsident, der Deutsche Bundestag und der Bundesrat ansässig. Doch Berlin wird weit über die deutschen Grenzen hinaus auch als Weltstadt der Politik, Kultur, Medien und Wissenschaften wahrgenommen. Weiterhin ist die Stadt an der Spree ein bedeutender europäischer Verkehrsknotenpunkt und das Tor nach Osteuropa.
Zentrale Verwaltung der Justiz
Andere Bundesländer haben Landtage, Landesregierungen und Ministerien, Berlin hat das Abgeordnetenhaus, den Senat und unter anderem die für Justiz und Verbraucherschutz zuständige Senatsverwaltung. Diese hat sich zur Aufgabe gemacht, für ein leistungsstarkes Rechtswesen einzustehen. Sie ist zuständig für die Organisation der im Stadtstaat ansässigen Gerichte – darunter der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, das Oberlandesgericht, das dort Kammergericht (KG) heißt sowie das Oberverwaltungsgericht und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Rechtsanwaltskammer und Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin
In Berlin gibt es eine regionale Anwaltskammer, die alle Berliner Anwältinnen und Anwälte zu Ihren Mitgliedern zählt. Die lokale Rechtsanwaltskammer ist nicht zu verwechseln mit der Bundesrechtsanwaltskammer, die die Dachorganisation aller 27 regionalen Kammern und der Rechtsanwaltsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof darstellt. Sie ist vor allem eine Interessenvertretung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die die rechtlichen Rahmenbedingungen des Anwaltsberufs mitgestaltet.
Das Berliner Testament
Das Berliner Testament ist eine besondere Form des Testaments, der sog. gewillkürten Erbfolge, wie Juristen sagen. Zunächst einmal bewirkt die Errichtung eines Testaments, dass die gesetzliche Erbfolge, vom obligatorischen Pflichtteil abgesehen, außer Kraft gesetzt wird. In kurzen Worten umschrieben beinhaltet das Berliner Testament, dass sich Ehegatten oder Lebenspartner gegenseitig zum Alleinerben einsetzen und Kinder bzw. Abkömmlinge erst dann erben, wenn der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner verstorben ist. Diese testamentarische Besonderheit fand im preußischen Recht häufige Anwendung, woher der Name „Berliner Testament“ rührt.
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