Vorweggenommene Erbfolge

Unter der vorweggenommenen Erbfolge versteht man die Übertragung des Vermögens durch den künftigen Erblasser auf den oder die künftigen Erben.

Die vorweggenommene Erbfolge wird in der Regel vertraglich festgelegt, durch einen Schenkungsvertrag. Regelmäßig behält sich der künftige Erblasser Rechte vor, die etwa seiner Versorgung dienen, z.B. ein Nießbrauchsrecht.

Klassisches Beispiel der vorweggenommenen Erbfolge ist die Hofübergabe im landwirtschaftlichen Bereich. Damit übernimmt die nachkommende Generation die Bewirtschaftung des Hofes, die Elterngeneration wird durch ein sog. Altenteil abgesichert.

Bei der vorweggenommenen Erbfolge sind die Freibeträge bzw. bei Überschreitung die Schenkungssteuer zu berücksichtigen. Freibeträge und Schenkungssteuer orientieren sich an der Erschaftssteuer.