Staffelmiete
Der eigentliche Vorteil einer vertraglich verankerten Staffelmiete liegt beim Vermieter. Er kann auf die recht komplizierte Prozedur einer anderweitigen Mieterhöhung verzichten und seine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung über Jahre hinaus verlässlich kalkulieren. Die Mietanpassung geschieht automatisch, ohne dass der Vermieter bestimmte Fristen oder Formalitäten beachten muss.
Diesen Vorteilen steht freilich auch eine Reihe von Nachteilen gegenüber. Gerade in Zeiten, in denen sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt entspannt sind Mieter häufig nicht bereit, sich auf eine Staffelmiete einzulassen. Außerdem birgt die Vereinbarung einer jährlich steigenden Miete die Gefahr einer überdurchschnittlichen Fluktuation in sich. Wer dringend eine Wohnung sucht, wird vielleicht zunächst eine Staffelmiete akzeptieren, häufig aber versuchen, die Wohnung schon nach wenigen Jahren wieder aufzugeben, um der jährlich steigenden Belastung zu entgehen.
Wurde eine Staffelmiete vereinbart, sind andere Mieterhöhungen nicht zulässig (Ausnahme: Erhöhung der Betriebskosten). Dieser Ausschluss anderweitiger Mieterhöhungen erweist sich für den Mieter als Vorteil. Er weiß zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses genau, was er in drei oder vier Jahren an Miete zahlen muss, unabhängig von der Entwicklung des allgemeinen Mietniveaus. Er profitiert jedoch nicht von einem stagnierenden oder sogar fallenden Mietniveau. Die Mieterhöhung ist durch die Staffel-Vereinbarungen sozusagen vorprogrammiert.
Der Gesetzgeber knüpft die Vereinbarung einer Staffelmiete an mehrere Voraussetzungen. Dazu gehören vor allem folgende Punkte:
- Die Vereinbarung einer Staffelmiete bedarf generell der Schriftform.
- Im Mietvertrag müssen die etappenweisen Mieterhöhungen betragsmäßig festgeschrieben werden. Der Vermieter muss konkrete EUR-Beträge nennen. Die Angabe von Prozentsätzen reicht nicht aus.
- Zwischen den Mietanpassungen müssen jeweils 12 Monate liegen.
- Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden.
