Sicherheitsabstand

Sicherheitsabstand benennt den Mindestabstand der zwischen zwei fahrenden Fahrzeugen eingehalten werden muss.

Der Abstand eines Fahrzeuges zu dem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann gehalten werden kann, wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich bremst (§ 4 StVO). Als Faustregel gilt, dass der halbe Tacho als Abstand eingehalten werden muss.

Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Kraftomnibusse müssen auf Autobahnen, wenn ihre Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, von vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.

Ein zu geringer Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist eine häufige Unfallursache.
Die Polizei führt regelmäßig Kontrollen durch, ob die Abstandslängen eingehalte werden. In der Regel werden die Kontrollen vor Autobahnbrücken durchgeführt. Ein Verstoß gegen die Abstandsgebote führt zu einer Ordnungswidrigkeit nach § 49 StVO.