Schenkungssteuer

Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die auf Zuwendungen unter Lebenden nach dem Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz erhoben wird.

Die Schenkungssteuer wird - bis auf wenige Ausnahmen - nach den gleichen Regeln wie die Erbschaftssteuer erhoben.

Ausnahmen im Vergleich zur Erbschaftssteuer sind:

  • Der Versorgungsfreibetrag kann nur im Erbfall, nicht jedoch bei einer Schenkung in Anspruch genommen werden.
  • Bezüglich der Steuerklassen werden Eltern und Großeltern bei einer Schenkung – anders als bei einer Erbschaft – in Steuerklasse II eingruppiert und können nur einen Freibetrag von 20.000 Euro geltend machen.
  • Der Freibetrag kann nicht nur einmalig, sondern nach einer 10-Jahres-Frist wiederholt in Anspruch genommen werden.