Mietspiegel
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau.
Der Mietspiegel wird von den jeweiligen Städten in Zusammenarbeit mit Mieter- und Vermieterverbänden oder Immobilienmaklern zusammengestellt.
Mit einem Mietspiegel werden verschiedene Kriterien abgefragt, anhand derer sich der ortsübliche Mietzins pro Quadratmeter einer Wohnung ermitteln lässt.
Solche Kriterien sind z.B. der Stadtbezirk, die Lage der Wohnung, Baujahr des Hauses, Qualität der Wohnungsausstattung etc.
Es ist zwischen einem einfachen Mietspiegel (§ 558c BGB) und einem qualifizierten Mietspiegel (§ 558d BGB) zu unterscheiden:
- Ein einfacher Mietspiegel ist eine von der Gemeinde oder von Mietinteressenvertretern gemeinsam erstellte oder anerkannte Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie sollen im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden.
- Im Unterschied zum einfachen Mietspiegel ist ein qualifizierter Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Mietinteressenvertretern anerkannt. Er ist zwingend im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen und alle vier Jahre gänzlich neu zu erstellen. Es bleibt den Gemeinden überlassen, ob sie einen solchen qualifizierten Mietspiegel erstellen.
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