Miete

Miete ist die Gebrauchsüberlassung einer Sache auf Zeit gegen Entgelt.

Vermietet werden Sachen wie Wohnungen, Autos, Fahrräder, Gerüste, Kleider etc.

Vertragsparteien sind der Vermieter, der seine Sache dem Mieter zum Gebrauch überlässt und von diesem hierfür die vereinbarte Miete, auch Mietzins genannt, erhält.

Mietverträge sind nach deutschem Recht formfrei und können auch mündlich abgeschlossen werden. Für die Wohnraummiete gilt § 550 BGB.

Mietverhältnisse können befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Unterschieden werden die Mietverhältnisse nach der Art der Nutzung z.B. Wohnraummietverhältnis oder Gewerberaummietverhältnis.