Instandhaltung
Instandhaltung ist eine vorbeugende Maßnahme zum Erhalt der Funktionsfähigkeit einer Sache
Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache sind Hauptpflichten des Vermieters gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB. Der Vermieter hat dem Mieter die Mietsache im vertragsgemäßen und gebrauchsfähigen Zustand zu übergeben und dafür zu sorgen, dass dieser Zustand bis zur Beendigung des Mietverhältnisses aufrecht erhalten wird.
Unter Instandhaltung sind vorbeugende Maßnahmen zu verstehen, die den vertragsgemäßen Zustand aufrechterhalten bzw. drohende Mängel verhindern. Zu Instandhaltungsmaßnahmen gehört z.B. die regelmäßige Wartung der Heizungsanlage.
Sollte die Mietsache sich nicht mehr in einem ordnungsgemäßem Zustand befinden, ist die Instandhaltung missglückt und eine Instandsetzung erforderlich.
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