Hauptuntersuchung
Die Hauptuntersuchung wird von staatlich anerkannten wie z.B. TÜV oder DEKRA vorgenommen. Prüfpflichtig sind alle Fahrzeuge mit einem eigenen amtlichen Kennzeichen - ausgenommen sind Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen, Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.
Die Prüfintervalle variieren je nach Fahrzeugtyp zwischen einem und drei Jahren.
Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung des Wagens zur Hauptuntersuchung ist der Fahrzeughalter. Er trägt auch die Kosten für die Untersuchung.
Weist das Fahrzeug keine Mängel auf, erhält es eine Prüfplakette. Dies ist eine runde Plakette, auf welcher Monat und Jahr des Fristablaufs der nächsten HU-Untersuchung abzulesen sind. Die Farbe wechselt jährlich. Sie wird auf dem hinteren Kennzeichen angebracht. Fahrzeuge ohne gültige Plakette dürfen nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Ist das Fahrzeug mangelhaft, muss der Mangel behoben und das Fahrzeug erneut geprüft werden.
