Gewerblicher Rechtsschutz

Unter dem Begriff gewerblicher Rechtsschutz wird der Schutz aller gewerblich-geistiger Ideen und Leistungen und der damit verbundenen Interessen verstanden.

Damit umfasst der Schutz technische Rechte wie z.B. Patente, Gebrauchsmuster, Sortenschutz (Pflanzenzüchtungen), und nichttechnische Rechte wie Marken, Geschmacksmuster, geografische Herkunftsangaben oder Unternehmenskennzeichen.

Grundlegende Rechtsnormen sind das Patentgesetz, Gebrauchsmuster- und Geschmacksmustergesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Markengesetz sowie das Urheberrechtsgesetz.

Ein Rechtsanwalt kann durch die Aneignung besonderer theoretischer und praktischer Fähigkeiten den „Fachanwaltstitel für Gewerblichen Rechtsschutz“ erwerben. Dies stellt eine besondere Qualifikation dar, die den Anwalt als Experten in diesem Rechtsgebiet ausweist.