Geschwindigkeitskontrolle

Die Geschwindigkeitskontrolle ist eine Maßnahme der Polizei und der Ordnungsämter zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im öffentlichen Straßenverkehr.

Eine überhöhte Geschwindigkeit führt zu einer Ordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO.

In der Rechtsprechung anerkannt ist die Geschwindigkeitsmessung durch folgende Methoden:
 
        technische Messgeräte,
        Tachometervergleich mit einem hinterherfahrenden Fahrzeug,
        Geschwindigkeitsschätzung.