Geschwindigkeitskontrolle
Die Geschwindigkeitskontrolle ist eine Maßnahme der Polizei und der Ordnungsämter zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im öffentlichen Straßenverkehr.
Eine überhöhte Geschwindigkeit führt zu einer Ordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO.
In der Rechtsprechung anerkannt ist die Geschwindigkeitsmessung durch folgende Methoden:
• technische Messgeräte,
• Tachometervergleich mit einem hinterherfahrenden Fahrzeug,
• Geschwindigkeitsschätzung.
Finden Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Geschwindigkeitskontrolle.
