Fahrtenbuch

Ein Fahrtenbuch dient der Dokumentation der mit einem Fahrzeug zurückgelegten Wegstrecke sowie dem Anlass der Fahrt.

Im Fahrtenbuch werden die Informationen zum Abfahrtsort und –datum, Fahrer, Kilometerstand bei Beginn und Ende der Fahrt (zurückgelegte Entfernung) und der Zweck der Fahrt eingetragen. Das Buch muss so beschaffen sein, dass nachträgliche Änderungen nicht möglich oder zumindest sichtbar sind.

Gründe für das Führen eines Fahrtenbuchs sind:
  • Für den Fuhrpark an Firmenwagen eines Unternehmens werden für jedes Fahrzeug gesondert Fahrtenbücher geführt, um eine Übersicht über die Verwendung und die Kosten der Fahrzeuge zu erhalten.
  • Die Straßenverkehrsbehörde kann die Führung eines Fahrtenbuches nach schwerwiegenden Verkehrsverstößen im Straßenverkehr ohne Bekanntsein des Fahrers anordnen.
  • Das Fahrtenbuch kann geführt werden, um dem Finanzamt die tatsächliche private Nutzung eines Dienstwagens nachzuweisen, sofern nicht die pauschale Besteuerung gewünscht wird.
Ein Fahrtenbuch in elektronischer Form zu führen ist möglich, wird jedoch nicht unbedingt von den Behörden anerkannt, sofern eine Manipulationsmöglichkeit besteht (z.B. nachträgliche Datenänderung).