Bußgeldkatalog

Rechtsverordnung zur Bestimmung der Höhe der Geldbuße einer Verkehrsordnungswidrigkeit (BKatV).

Gemäß § 26a StVG werden in der Bußgeldkatalog-Verordnung folgende Sachverhalte festgesetzt:

•     die Erteilung einer Verwarnung
•     die Regelsätze für Geldbußen 
•     die Anordnung eines Fahrverbots (Fahrerlaubnis - Verlust)
 
Die in den Anlagen des Bußgeldkataloges wiedergegebenen Regelsätze gelten für durchschnittlicheTatumstände. In Ausnahmefällen kann von den Sätzen sowohl nach unten als auch nach oben abgewichen werden.
 
Bei Bußgeldbeträgen bis 35 Euro erfolgt nur eine Verwarnung, erst bei Beträgen von mindestens 40 Euro erfolgt auch ein Eintrag in das Verkehrszentralregister in Flensburg, der Fahrer erhält somit „Punkte“.
 
Je nach Ordnungswidrigkeit erfolgt ein Regelfahrverbot. Damit ist ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten – je nach Schwere der Tat – gemeint. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h in geschlossenen Ortschaften bewirkt z.B. ein Fahrverbot.