Autobahnmaut
Gebühr für die Autobahnbenutzung durch bestimmte Fahrzeuge.
Die LKW-Maut ist am 01.01.2005 gestartet. Von der Mautpflicht erfasst sind gemäß § 1 ABMG, Art. 2 RL 99/62 Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen beträgt.
Unerheblich ist, ob mit dem Fahrzeug tatsächlich Güter befördert werden und ob das Fahrzeug für einen gewerblichen oder privaten Zweck genutzt wird. Für die Frage, ob ein Kraftfahrzeug oder eine Fahrzeugkombination ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt ist, ist die generelle Zweckbestimmung des Fahrzeugs entscheidend - unabhängig vom Verwendungszweck im Einzelfall. Es muss sich um Fahrzeuge handeln, die aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit dazu bestimmt sind, regelmäßig und auf Dauer und nicht nur gelegentlich am Wettbewerb im Güterverkehr teilzunehmen (OVG Berlin-Brandenburg 26.03.2009 - 1 B 16/08).
Folgende Fahrzeuge sind von der Zahlung der Maut befreit:
• Omnibusse
• Fahrzeuge der Streitkräfte
• Fahrzeuge der Polizeibehörden
• Fahrzeuge des Zivil- und Katastrophenschutzes
• Fahrzeuge der Feuerwehr und anderer Notdienste
• Fahrzeuge des Bundes
• Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich der Straßenreinigung und des Winterdienstes genutzt werden
• Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbe eingesetzt werden
Mautschuldner ist die Person, die während der mautpflichtigen Benutzung der Autobahn
• Eigentümer oder Halter des Fahrzeuges ist,
• über den Gebrauch des Fahrzeuges bestimmt oder
• das Fahrzeug führt.
Die LKW-Maut ist sowohl von inländischen als auch von ausländischen mautpflichtigen Fahrzeugen zu entrichten. Das im Inland ansässige Straßengütergewerbe wird wie folgt entlastet:
• Die Erhebung der Eurovignette entfällt.
• Bei Nachweis von im Inland gezahlter Mineralölsteuer kommt eine Mautermäßigung infrage.
• Die Senkung der Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge ist geplant.
• Geplant ist weiterhin eine Investitionszulage zur Anschaffung von LKW aus den noch nicht mautpflichtigen Emissionsklassen.
Den Zuschlag zum Betreiben der Autobahngebührenanlage hat das Konsortium ETC erhalten, dem neben der Deutschen Telekom Daimler Chrysler und der französische Autobahnbetreiber Cofiroute angehören.
Die je Kilometer zu zahlende Höhe der Mautsätze ist in der Mauthöheverordnung niedergelegt und richtet sich nach der Anzahl der Fahrzeugachsen und der Emissionsklasse des Fahrzeugs. Die Gebühr beträgt seit dem 01. Januar 2009 zwischen 0,141 und 0,28 Cent je Kilometer.
Umsatzsteuer wird bei der Abrechnung der Mautsätze nicht erhoben. Eine Mauterhebung auf die Benutzung von Bundesstraßen ist aus EU-rechtlichen Gründen nicht möglich.
Die Mauterhebung erfolgt
• automatisch über ein im Fahrzeug eingebautes Gerät (OBU)
• durch Anmeldung im Internet
• durch Anmeldung an Mautstellen-Terminals
Voraussetzung ist die Registrierung bei der Betreibergesellschaft Toll Collect (http://www.toll-collect.de ).
Die automatische Erfassung der Maut erfolgt mithilfe eines satellitengestützten Maut-Systems (On-Board-Unit, OBU): In dem LKW wird das kostenlos von der Betreibergesellschaft zur Verfügung gestellte Gerät eingebaut, das mit einem GPS-Empfänger und einem Mobilfunksender ausgerüstet ist. Wird eine mautpflichtige Straße befahren, errechnet das Gerät die Gebühr aus den Daten des Fahrzeugs und den gefahrenen Kilometer. Die Höhe der Gebühr wird dann an eine Zentrale weitergefunkt, die dann mit der Spedition abrechnet.
Die Einnahmen aus der Mautgebühr sind nach Abzug der Kosten für Betrieb, Überwachung und Kontrolle des Mautsystems ausschließlich für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu nutzen.
Das Amtsgericht Gummersbach hat im August 2003 die Firma Toll Collect verpflichtet, die von ihr gespeicherten Daten der Polizeizwecks Nachvollziehung des Bewegungsprofils eines gestohlenen Lastkraftwagens zu Verfügung zu stellen. Die Entscheidung ist nicht unumstritten, höchstrichterliche Entscheidungen bleiben abzuwarten.
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