Versicherungsrecht
Unter dem Begriff Versicherungsrecht versteht man üblicherweise das Individualversicherungsrecht.
Das Individualversicherungsrecht wiederum unterteilt sich in drei Bereiche:
- das Versicherungsvertragsrecht,
- das Versicherungsaufsichtsrecht und
- das Versicherungsunternehmensrecht.
Das Versicherungsvertragsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen der versicherten Person und dem Versicherungsunternehmen. Grundlage der Beziehung ist der Versicherungsvertrag, den beide Parteien schließen.
Versichert werden können die unterschiedlichsten Gegenstände oder Risiken. Welche Versicherung ein jeder benötigt, ist individuell unterschiedlich. Die meisten Versicherungen sind nicht verpflichtend, Ausnahme hiervor ist z.B. die Kfz-Haftpflichtversicherung, welche man vorweisen muss, um überhaupt ein Auto zulassen zu können oder auch Berufshaftpflichtversicherungen für bestimmte Berufe wie z.B. Ärzte.
Zu Konflikten kommt es zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer häufig bezüglich der Frage, wann der Versicherungsfall eingetreten ist und in welchem Umfang die Versicherung Leistungen erbringt.
Bei Fragen rund um das Versicherungsrecht hilft der Fachanwalt für Versicherungsrecht. Aufgrund seiner Fachanwaltsausbildung hat er mehrjährige Erfahrung im Bereich Versicherungsrecht erworben. Er arbeitet in der Regel im Bereich der Individualversicherung und vertritt die Interessen des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherungsunternehmen bei Rechtsstreitigkeiten.
Finden Sie einen Rechtsanwalt im Versicherungsrecht.
