Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit der Ortsveränderung von Personen und Gütern in Verbindung stehen.
Im Allgemeinen versteht man unter Verkehrsrecht das Straßenverkehrsrecht. Weiterhin zählen dazu jedoch auch das Luftfahrtrecht, das Eisenbahnrecht, das Wasserverkehrsrecht und das Seeschifffahrtsrecht.
Das Straßenverkehrsrecht umfasst alle am Straßenverkehr Beteiligten, sei es als Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer etc. und erstreckt sich auf alle Wege und Plätze die allgemein zugänglich sind. Daneben umfasst es die Rechtsgebiete
- Verkehrszivilrecht mit der Verkehrshaftung z.B. bei Unfällen und Verkehrsvertragsrecht z.B. beim Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen,
- Verkehrsstrafrecht z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss und Ordnungswidrigkeitenrecht z.B. Bußgelder oder Verwarnungen -,
- Verkehrsversicherungsrecht mit der Kraftfahrzeugversicherung und der Haftpflichtversicherung
- Fahrerlaubnisrecht z.B. Erteilung und Entzug der Fahrerlaubnis,
- Zulassungsrecht z.B. Zulassung eines Kraftfahrzeuges.
Wesentliche Rechtsgrundlagen sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenzulassungsordnung (StVZO), Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Der Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ wird durch die Aneignung besonderer theoretischer und praktischer Fähigkeiten erworben und stellt eine besondere Qualifikation dar, die den Anwalt als Experten in diesem Rechtsgebiet ausweisen.
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