Transport- und Speditionsrecht
Das Transportrecht ist ein Teilgebiet des Handelsrechts. Es umfasst die Regelungen über die Beförderung von Gütern.
Die rechtlichen Grundlagen des Transportrechts finden sich im 4. Buch des HGB (Handelsgeschäfte) und im 5. Buch des HGB (Seehandel) und in internationalen Übereinkommen (z.B. CMR für den grenzüberschreitenden Güterfernverkehr, WA und MÜ für den Luftverkehr, COTIF für den Eisenbahnverkehr).
Das Speditionsrecht ist ein Teilgebiet des Transportrechts.
Zum Transportrecht zählt man
- den nationalen und grenzüberschreitenden Transport auf den verschiedenen Transportwegen Straße, Luft, Wasser, Schiene,
- die Spedition,
- die Lagerung,
- die Logistik,
- das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen,
- die Transportversicherungsbedingungen,
- Sondervorschriften des Gefahrguttransports,
- Zollrecht und Zollabwicklung sowie
- Verkehrssteuern.
Der Titel „Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht“ wird durch die Aneignung besonderer theoretischer und praktischer Fähigkeiten erworben und stellt eine besondere Qualifikation dar, die den Anwalt als Experten in diesem Rechtsgebiet ausweisen.
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