Strafrecht
Das Strafrecht ist ein Teilbereich des öffentlichen Rechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern.
Das Strafrecht umfasst alle Rechtsnormen, die Inhalt und Umfang der staatlichen Strafbefugnis bestimmen. Ziel des Strafrechtes ist, die Menschen von Handlungen abzuhalten, die fremde Rechtsgüter schädigen und sie zu einem rechtskonformen Verhalten zu bringen.
Das Strafrecht wird unterteilt in das materielle Strafrecht und das formelle Strafrecht.
Materielles Strafrecht
Als materielles Strafrecht wird das allgemeine Strafrecht bezeichnet, also die Vorschriften, welche festlegen, welches Verhalten sanktioniert werden soll. Es beschreibt somit die Voraussetzungen der Strafbarkeit und die Merkmale der einzelnen Straftaten und deren Rechtsfolgen. Rechtsgrundlage ist das Strafgesetzbuch (StGB), ergänzt durch zahlreiche Sondervorschriften wie das Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG), das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) etc.
Formelles Strafrecht
Das formelle Strafrecht beinhaltet die Normen über den Ablauf des Strafverfahrens, das Strafverfahrensrecht. Unterschieden wird zwischen Ermittlungsverfahren, Strafverhandlung und Strafvollzug. Rechtsgrundlagen sind die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz.
Für jugendliche Täter gilt das Jugendstrafrecht, das abweichende Höchststrafen und Sanktionsarten beinhaltet. Auch finden Strafverhandlungen gegen jugendliche Täter unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ wird durch die Aneignung besonderer theoretischer und praktischer Fähigkeiten erworben und stellt eine besondere Qualifikation dar, die den Anwalt als Experten in diesem Rechtsgebiet ausweisen.
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