Sozialrecht
Das Sozialrecht umfasst die Bereiche Sozialversicherung, Arbeitsförderung und soziale Entschädigung, Förderung und Hilfen.
Das Sozialrecht beinhaltet die Bereiche
- Sozialversicherung wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung,
- Arbeitsförderung,
- soziale Entschädigung bzw. Versorgung z.B. von Schwerbehinderten, Kriegsopfern oder Gewaltopfern,
- soziale Förderung wie Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld oder Ausbildungsförderung,
- soziale Hilfen wie Sozialhilfe oder Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Gesetzliche Grundlage sind die Sozialgesetzbücher I bis XII.
Der Titel „Fachanwalt für Sozialrecht“ wird durch die Aneignung besonderer theoretischer und praktischer Fähigkeiten erworben und stellt eine besondere Qualifikation dar, die den Anwalt als Experten in diesem Rechtsgebiet ausweisen.
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