Informationstechnologierecht
Unter dem Begriff Informationstechnologierecht oder kurz „IT-Recht“ versteht man das Recht der elektronischen Datenverarbeitung. Synonym wurde und wird zum Teil auch noch der Begriff „Computerrecht“ oder „EDV-Recht“ verwendet.
Das Informationstechnologierecht umfasst
- das Vertragsrecht der Informationstechnologien,
- den elektronischen Geschäftsverkehr,
- das Domainrecht,
- Datenschutz und Sicherheit einschließlich Verschlüsselung und elektronischer Signaturen,
- das Telekommunikationsrecht,
- die öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologie (e-Governement) sowie
- Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien und
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Dieses Rechtsgebiet hat sich innerhalb der letzten Jahre rasant entwickelt und gewinnt immer mehr an Bedeutung.
Ein Rechtsanwalt kann im Informationstechnologierecht einen Fachanwaltstitel erwerben. Der Titel „Fachanwalt für Informationstechnologierecht“ wird durch die Aneignung besonderer theoretischer und praktischer Fähigkeiten erworben und stellt eine besondere Qualifikation dar, die den Anwalt als Experten in diesem Rechtsgebiet ausweist.
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