Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handelsrecht ist ein Teil des Privatrechts und wird als „Sonderrecht der Kaufleute“ bezeichnet.
Geregelt wird das Handelsrecht im Wesentlichen durch das Handelsgesetzbuch (HGB) sowie in allgemeinen Fragestellungen durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Als Gesellschaftsrecht wird jenes Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit privatrechtlichen Personenvereinigungen beschäftigt, welche sich gebildet haben, um ein bestimmtes gemeinsames Ziel zu erreichen. Hierunter fallen
- Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), die offenen Handelsgesellschaft (oHG), die Kommanditgesellschaft (KG) oder die stillen Gesellschaft,
- Kapitalgesellschaften wie z.B. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) oder die eingetragene Genossenschaft (eG) sowie
- Mischformen aus Kapital- und Personengesellschaften.
Ein Rechtsanwalt kann im Handels- und Gesellschaftsrecht einen Fachanwaltstitel erwerben. Der Titel „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ wird durch die Aneignung besonderer theoretischer und praktischer Fähigkeiten erworben und stellt eine besondere Qualifikation dar, die den Anwalt als Experten in diesem Rechtsgebiet ausweist.
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