Familienrecht

Das Familienrecht regelt alle Fragen rund um die Ehe, das Kindschaftsrecht, Vormundschaft, Betreuung und Pflege.

Ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt oder Fachanwaltstitel Familienrecht befasst sich mit Fragen rund um die Ehe, Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht, die Vormundschaft, Betreuung und Pflege. Hauptrechtsquelle ist das vierte Buch des BGB (§§ 1297-1921).

Große Bedeutung innerhalb des Familienrechts nimmt das Eherecht ein mit den Themengebieten Eheschließung, Ehefähigkeit, Ehehindernisse und Eheverbote, Aufhebung der Ehe, Ehescheidung und Unterhalt.

Weiterhin regelt das Familienrecht die elterliche Sorge der Eltern für ihr Kind, Fragen der Vormundschaft und der Pflegschaft.

Für alle Rechtsstreitigkeiten rund um Familienangelegenheiten sind spezielle Familiengerichte zuständig. Diese sind mit einem Einzelrichter besetzt. Örtlich zuständig ist das Familiengericht am Wohnsitz des Ehegatten mit gemeinsamen minderjährigen Kindern. In bestimmten Familiensachen wie z.B. Ehe und Scheidungsnachfolge besteht Anwaltszwang.

Familiengerichte sind auch für Streitigkeiten eingetragener Lebenspartnerschaften zuständig.

Ein Rechtsanwalt kann im Familienrecht einen Fachanwaltstitel erwerben. Der Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ wird durch die Aneignung besonderer theoretischer und praktischer Fähigkeiten erworben und stellt eine besondere Qualifikation dar, die den Anwalt als Experten in diesem Rechtsgebiet ausweist.