Bankrecht

Unter dem Begriff Bankrecht versteht man alle rechtlichen Aspekte der Aktivitäten am Kapitalmarkt, der Akteure, der getätigten Geschäfte und der Aufsicht.
Ein Rechtsanwalt oder auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht befasst sich mit allen Fragen rund um Aktivitäten am Kapitalmarkt, den Akteuren, den getätigten Geschäften und der Aufsicht. Sein Ziel ist es, Rechtsverstößen z.B. gegen das Wertpapierhandelsgesetz, Börsengesetz, Depotgesetz, Investmentgesetz oder Wertpapierprospektgesetz aufzudecken und den geschädigten Mandanten zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Er beschäftig sich also mit
  • der Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden,
  • Kreditverträgen und Kreditsicherung,
  • dem Zahlungsverkehr,
  • Wertpapierhandel,
  • Vermögensverwaltung,
  • Steuerrechtlichen Bezügen zum Bank- und Kapitalmarktrecht und
  • Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrecht.
Ziel des Bankrechtes ist es, einen fairen Wettbewerb der Marktteilnehmer, Anlegerschutz und Markteffizienz zu gewährleisten.

Berät also die Bank mangelhaft oder sind die Angaben im Verkaufsprospekt von Kapitalanlagen unvollständig, kann es sinnvoll sein, einen versierten Anwalt zu Rate zu ziehen.

Der Titel „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ wird durch die Aneignung besonderer theoretischer und praktischer Fähigkeiten erworben und stellt eine besondere Qualifikation dar, die den Anwalt als Experten in diesem Rechtsgebiet ausweist.

 

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