Arbeitsrecht
Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht beschäftigen sich vorwiegend mit Fragen rund um das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Individualarbeitsrecht). Aber auch das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern als Kollektiv ist ein Thema (Kollektives Arbeitsrecht).
Ausgangspunkt des Arbeitsrechts ist immer der Arbeitsvertrag, der das Arbeitsverhältnis begründet. Daneben sind übergeordnete Bestimmungen wie Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, deutsche Gesetze sowie europäische Richtlinien und die Rechtsprechung zu beachten, die Einfluss auf das arbeitsrechtliche Verhältnis haben.
Welche Regelungen für das einzelne Arbeitsverhältnis gelten, ist jeweils zu prüfen - hier gilt das Günstigkeitsprinzip.
Die Konsultierung eines Rechtsanwaltes wird dann angestrebt, wenn es zu Störungen im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt und die Gespräche darüber keine Einigung erbringen. Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsrecht werden vor Arbeitsgerichten verhandelt.
Folgende Themen sind typisch im Bereich Arbeitsrecht: Abmahnung, Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Mobbing, Urlaub, Zeugnis, Lohnzahlung, Krankheit.
Ein Rechtsanwalt kann im Arbeitsrecht einen Fachanwaltstitel erwerben. Der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ wird durch die Aneignung besonderer theoretischer und praktischer Fähigkeiten erworben und stellt eine besondere Qualifikation dar, die den Anwalt als Experten in diesem Rechtsgebiet ausweist.
