Agrarrecht

Das Agrarrecht, früher auch Landwirtschaftsrecht genannt, umfasst neben dem Recht der Landwirtschaft auch das Forstrecht, das Binnenfischereirecht und das Jagdrecht.
Zu den wichtigsten Gebieten des Agrarrechts gehört das landwirtschaftliche Sondererbrecht und das Grundstücksverkehrs- und Pachtrecht. Weiterhin sind Sondervorschriften zum Flurbereinigungsverfahren, die Agrarförderung, das Tierseuchen- und Tierschutzrecht sowie das Saatgutverkehrs- und Agrarumweltrecht von Bedeutung, ebenso das landwirtschaftliche Sozial- und Steuerrecht.
Seit 2008 ist es möglich, einen Fachanwaltstitel im Agrarrecht zu erwerben. Der Titel „Fachanwalt für Agrarrecht“ wird durch die Aneignung besonderer theoretischer und praktischer Fähigkeiten erworben und stellt eine besondere Qualifikation dar, die den Anwalt als Experten in diesem Rechtsgebiet ausweist.
Der Fachanwalt muss Kenntnisse in den Gebieten des agrarspezifischen Zivilrechts, des besonderen Schuldrechts, agrarspezifischen Verwaltungsrechts, agrarspezifischen Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts sowie des agrarspezifischen EU-Rechts einschließlich seiner Umsetzung in nationales Recht und agrarspezifischen Verfahrensrechts nachweisen.
 

 

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