Rund ums Recht - Kostenrechner

Wie funktioniert der Rechner?

  • Geben Sie in das Feld Streitwert den Betrag ein, um den prozessiert wird.
  • Wenn Sie und/oder Ihr Gegner durch Anwälte vertreten sind, markieren Sie das Feld Kläger hat Anwalt und/oder Beklagter hat Anwalt.
  • Falls eine Beweisaufnahme erforderlich ist, markieren Sie das Feld mit Beweisaufnahme und geben Sie die geschätzten Kosten hierfür ein, also Fahrtkosten und Verdienstausfall der Zeugen und Kosten der Sachverständigen- gutachten
  • Das Feld Berufung markieren Sie, wenn Sie die Kosten der 2. Instanz berechnen wollen
Das seit dem 01.07.2004 geltende Gesetz zur Regelung der Vergütung von anwaltlichen Leistungen (RVG) wird in diesem Rechner bereits berücksichtigt.

Prozesskostenrechner



Anmerkungen:

Die Anwaltskosten sind die Gebühren und Auslagen, die der Rechtsanwalt verlangen kann. Welche Gebühren anfallen und wie sie berechnet werden, regelt seit dem 01.07.2004 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses Gesetz ist für den Rechtsanwalt bindend. Höhere als die gesetzlichen Gebühren kann er nur beanspruchen, wenn dazu eine schriftliche Vereinbarung mit dem Mandanten getroffen wird. Unzulässig und wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars. Aus wirtschaftlichen Gründen kann jedoch auch eine unentgeltliche Inanspruchnahme eines Anwalts in Frage kommen (im Rahmen der so genannten Beratungshilfe oder der Prozesskostenhilfe). Auf diese Möglichkeiten muss der Rechtsanwalt seine Mandanten hinweisen.

Bitte beachten Sie auch, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnungen übernehmen können.
Dieses Berechungsprogramm wurde uns freundlicherweise von: Richter Franz Dimbeck zur Verfügung gestellt.

szmtag