Gesetzestexte
Ihr Rechtsanwalt muss die meisten Gesetzestexte kennen und logisch miteinander in Verbindung setzen können, um Sie optimal zu beraten und Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen. Anwalt24 hat seine kostenfrei zur Verfügung gestellten Rechtsvorschriften umfassend erweitert. Hier können Sie ca. 850 bundesrechtliche Gesetzestexte und Berufsordnungen und jeweils ca. 100 der wichtigsten landesrechtlichen Vorschriften aller 16 Bundesländer einsehen und durchsuchen.
Die Vorschriften werden jeweils monatlich aktualisiert – genauere Informationen über den aktuell vorgehaltenen Rechtsstand erhalten Sie hier in den Rechtsstandsinformationen.
Informationen zur Suche erhalten Sie hier in der Hilfe.
Die wichtigsten Gesetzestexte und Berufsordnungen können Sie direkt über die Links auf dieser Seite aufrufen:
- Das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland, also die Verfassung unseres Landes. Das 1949 in Kraft getretene Grundgesetz legt die staatliche Grundordnung fest: es regelt die Staatsform, die Aufgaben der Verfassungsorgane und die Rechtsstellung der Bürger.
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das seit dem 01.01.1900 in Deutschland geltende und permanent aktualisierte Gesetzbuch zur Regelung des bürgerlichen Rechts im engeren Sinn. Das BGB gliedert sich in fünf Bücher:
- Allgemeiner Teil (enthält grundsätzliche Regelungen für alle privatrechtlichen Rechtsverhältnisse, z.B. über Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Willenserklärungen, Verträge, Verjährung)
- Recht der Schuldverhältnisse (Rechtsbeziehungen zwischen Gläubiger und Schuldner)
- Sachenrecht (Eigentum, Besitz)
- Familienrecht
- Erbrecht
- Das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt das Handelsrecht in Deutschland und ist in fünf Bücher aufgeteilt (Handelsstand, Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft, Handelsbücher, Handelsgeschäfte, Seehandel).
- Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), in der die Berufsdefinition, die Rechte und Pflichten, Organisationsformen und weitere Rahmenbedingungen zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufes in Deutschland festgelegt sind.
- Die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), in der die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland sowie die weiteren Mitglieder der Rechtsanwaltskammern durch die Versammlung ihrer frei gewählten Vertreterinnen und Vertreter einen verbindlichen Berufscodex formuliert haben.
- Die Fachanwaltsordnung (FAO), in der die zugelassenen Fachgebiete sowie die Voraussetzungen für die Verleihung eines Fachanwaltstitels festgelegt sind.
- Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG / ehemals BRAGO), nach dem sich - streng geregelt und am jeweiligen Gegenstands- / Streitwert gemessen - die Vergütung rechtsanwaltlicher Tätigkeiten richtet.

