Zeugenvernehmung
Ablauf einer mündlichen Zeugenvernehmung:
- a)
Mitteilung über den Sachverhalt
- b)
Belehrung über Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte
- c)
Belehrung zur wahrheitsgemäßen Aussage
- d)
Vernehmung zur Person (Angabe der Personalien, Alter, Wohnort, Beruf)
- e)
Vernehmung zur Sache
- f)
Ausfertigung der Niederschrift
- g)
Entschädigung des Zeugen
Der Zeuge hat über die Wahrnehmung von Tatsachen Auskunft zu erteilen. Alle Tatsachen, die der Zeuge sinnlich wahrgenommen hat, zählen hierzu:
riechen
sehen
schmecken
hören
Beispiele:
Welche Farbe hatte der PKW? Erinnern Sie sich an das Kennzeichen?
In welcher Kiesgrube hat der Transporter den Schutt abgeladen?
Der Zeuge darf nicht dahingehend vernommen werden, dass er Beurteilungen, Erfahrungen, Schlussfolgerungen oder Wertungen abgibt.
Beispiele:
Glauben Sie, dass die Betroffene aus dieser Sache gelernt hat?
Was meinen Sie, was der Betroffene damit bezweckt hat?
Arntzen: Psychologie der Zeugenaussage; 4. Auflage 2007
Hohnel: Audiovisuelle Zeugenvernehmung trotz Zeugenschutzprogramms?; NJW 2004, 1356
Roggenwallner/Pröbstl: Vernehmungscoaching; 1. Auflage 2008
Scholz: Die nicht glaubhafte Zeugenaussage; Der Strafverteidiger - StV 2004, 104
