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Wohngeldverordnung (WoGV)
Bundesrecht
Titel: Wohngeldverordnung (WoGV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: WoGV
Gliederungs-Nr.: 8601-1-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Wohngeldverordnung (WoGV)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2722)

Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 17. April 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 102)

Inhaltsübersicht§§
  
Teil 1 
Anwendungsbereich1
  
Teil 2 
Ermittlung der Miete 
  
Miete2
Mietvorauszahlungen und Mieterdarlehen3
Sach- und Dienstleistungen des Mieters4
Nicht feststehende Betriebskosten5
Außer Betracht bleibende Kosten und Vergütungen6
Mietwert7
  
Teil 3 
Wohngeld-Lastenberechnung 
  
Aufstellung der Wohngeld-Lastenberechnung8
Gegenstand und Inhalt der Wohngeld-Lastenberechnung9
Fremdmittel10
Ausweisung der Fremdmittel11
Belastung aus dem Kapitaldienst12
Belastung aus der Bewirtschaftung13
Nutzungsentgelte und Wärmelieferungskosten14
Außer Betracht bleibende Belastung15
  
Teil 4 
Verfahren und Kosten des automatisierten Datenabgleichs 
  
Anwendungsbereich16
Abgleichszeitraum und Übermittlungsverfahren17
Einzelheiten des automatisierten Datenabgleichs18
Anforderungen an die Datenübermittlung und Datenspeicherung19
Weiterverwendung der Antwortdatensätze20
Verfahrensgrundsätze21
Kosten22
  
Teil 5 
Fortschreibung des Wohngeldes 
  
Fortschreibung der Höchstbeträge für Miete und Belastung und Neufassung der Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes23
Fortschreibung der Werte für "b" und "c" und Neufassung der Anlage 2 zu § 19 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes24
  
Anlagen 
  
(zu § 1 Absatz 3)
Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023
Anlage