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Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz - WoBindG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz - WoBindG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: WoBindG
Gliederungs-Nr.: 2330-14
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen
(Wohnungsbindungsgesetz - WoBindG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2404)

Zuletzt geändert durch Artikel 161 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften 
  
Anwendungsbereich1
Sicherung der Zweckbestimmung2
(weggefallen)2a
(weggefallen)2b
Zuständige Stelle3
  
Zweiter Abschnitt 
Bindungen des Verfügungsberechtigten 
  
Überlassung an Wohnberechtigte4
Ausstellung der Bescheinigung über die Wohnberechtigung5
Sondervorschriften für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf5a
(weggefallen)6
Freistellung von Belegungsbindungen, Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen, Erhaltung der Mietwohnnutzung, Kooperationsverträge7
Kostenmiete8
Ermittlung der Kostenmiete und der Vergleichsmiete8a
Ermittlung der Kostenmiete in besonderen Fällen8b
Einmalige Leistungen9
Einseitige Mieterhöhung10
Kündigungsrecht des Mieters11
(weggefallen)12
  
Dritter Abschnitt 
Beginn und Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" 
  
Beginn der Eigenschaft "öffentlich gefördert"13
Einbeziehung von Zubehörräumen, Wohnungsvergrößerung, Umbau14
Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert"15
Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" bei freiwilliger vorzeitiger Rückzahlung16
Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" bei Zwangsversteigerung17
Bestätigung18
  
Vierter Abschnitt 
Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei öffentlich geförderten Wohnungen 
  
Höhere Verzinsung der öffentlichen Baudarlehn18a
Berechnung der neuen Jahresleistung18b
Öffentliche Baudarlehn verschiedener Gläubiger18c
Zins- und Tilgungshilfen sowie Zuschüsse und Darlehn zur Deckung der laufenden Aufwendungen18d
Entsprechende Anwendung für öffentliche Mittel im Bereich des Bergarbeiterwohnungsbaus18e
Mieterhöhung18f
  
Fünfter Abschnitt 
Schlussvorschriften 
  
Gleichstellungen19
Wohnheime20
Untermietverhältnisse21
Bergarbeiterwohnungen22
Erweiterter Anwendungsbereich23
Verwaltungszwang24
Maßnahmen bei Gesetzesverstößen25
Ordnungswidrigkeiten26
Weiter gehende Verpflichtungen27
Ermächtigungen28
Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung29
Geltung im Saarland30