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Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)
Landesrecht Baden-Württemberg
Titel: Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: WG
Gliederungs-Nr.: 7530
Normtyp: Gesetz

Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)

Vom 3. Dezember 2013 (GBl. S. 389) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26)

Inhaltsübersicht§§
  
Teil 1 
Allgemeine Bestimmungen, Gewässereinteilung, Eigentum 
  
Allgemeine Grundsätze1
Gewässerbegriff, Anwendungsbereich (zu § 2 WHG)2
Einteilung der oberirdischen Gewässer3
Gebrauch und Einteilung der öffentlichen Gewässer4
Eigentumsverhältnisse am Bett der öffentlichen Gewässer5
Öffentliches Eigentum am Bett der öffentlichen Gewässer6
Uferlinie, Ufer7
Überflutung und Verlandung bei öffentlichen Gewässern8
Verlassenes Bett eines öffentlichen Gewässers9
Entschädigung, Wiederherstellung10
Künstliche Landgewinnung an einem öffentlichen Gewässer11
  
Teil 2 
Bewirtschaftung von Gewässern 
  
Abschnitt 1:  
Gemeinsame Bestimmungen 
  
Grundsätze12
Zuordnung der Gewässer zu Flussgebietseinheiten (zu § 7 Absatz 1 und 5 WHG)13
Benutzungen14
Alte Rechte und alte Befugnisse (zu § 20 WHG)15
Verzicht auf Wasserbenutzungsrechte, -befugnisse und sonstige Vorhabenzulassungen16
Vorkehrungen bei Erlöschen von Wasserbenutzungsrechten, -befugnissen und sonstigen Vorhabenzulassungen17
Änderung von Wasserbenutzungsanlagen18
Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung (zu §§ 23 und 24 WHG)19
  
Abschnitt 2:  
Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer 
  
Gemeingebrauch (zu § 25 WHG)20
Bestimmungen für Gemeingebrauch, Eigentümergebrauch und Anliegergebrauch sowie für das Verhalten im Uferbereich (zu §§ 25 und 26 WHG)21
Umtragen von Hindernissen22
Mindestwasserführung, Durchgängigkeit, Wasserkraftnutzung (zu §§ 33 bis 35 WHG)23
Wasserkraftnutzung (zu §§ 12 und 35 WHG)24
Vorhandene Querbauwerke (zu § 35 Absatz 3 WHG)25
Stauanlagen26
Ablassen27
Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern (zu § 36 WHG)28
Gewässerrandstreifen (zu § 38 WHG)29
Gewässerunterhaltung (zu § 39 WHG)30
Unterhaltung von Wasserbenutzungsanlagen und sonstigen Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern (zu § 36 WHG)31
Träger der Unterhaltungslast (zu § 40 WHG)32
Beseitigung rechts- oder ordnungswidriger Zustände33
Ersatzweise Durchführung (zu § 40 Absatz 4 WHG)34
Beitragspflicht zum Unterhaltungsaufwand der Gemeinden (zu § 40 Absatz 1 Satz 2 und 3 WHG)35
Beitragspflicht privater Eigentümer des Bettes öffentlicher Gewässer36
Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung (zu § 41 WHG)37
Fischerei38
  
Abschnitt 3:  
Schifffahrt 
  
Ausübung der Schifffahrt39
Beleihung von juristischen Personen40
Fahrverbot41
  
Abschnitt 4:  
Bewirtschaftung des Grundwassers 
  
Erlaubnisfreie Benutzungen (zu § 46 WHG)42
Erdaufschlüsse, Geothermie (zu § 49 WHG)43
  
Teil 3 
Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen 
  
Abschnitt 1:  
Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete 
  
Öffentliche Wasserversorgung, Wasserversorgungsanlagen (zu § 50 WHG)44
Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete (zu §§ 52 und 53 WHG)45
  
Abschnitt 2:  
Abwasserbeseitigung 
  
Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung (zu § 56 WHG)46
Konzeption der Abwasserbeseitigung47
Genehmigung und Anzeige von Abwasseranlagen (zu § 60 Absatz 3 und 4 WHG)48
Indirekteinleiterkataster49
Öffentliche Abwasseranlagen (zu §§ 60 und 61 WHG)50
Private Abwasseranlagen (zu §§ 60 und 61 WHG)51
Gewässerschutzbeauftragte (zu § 64 Absatz 1, § 65 Absatz 2 und § 66 WHG)52
  
Abschnitt 3:  
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 
  
Allgemeine Bestimmungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (zu § 62 WHG)53
  
Abschnitt 4:  
Gewässerausbau, Dammbauten, Stauanlagen 
  
Ausbaulast54
Planfeststellung, Plangenehmigung (zu § 68 WHG)55
Veränderungssperre56
Besondere Pflichten im Interesse des Ausbaus57
Vorteilsausgleich58
Aufwendungsersatz59
Dämme60
Unterhaltungslast für Dämme61
Beitragspflicht zum Aufwand der Gemeinden für Unterhaltung und Ausbau von Dämmen62
Bau und Betrieb von Stauanlagen63
Gemeinsame Schutzvorschriften64
  
Abschnitt 5:  
Hochwasserschutz 
  
Überschwemmungsgebiete (zu §§ 76 und 78 bis 78c WHG)65
  
Abschnitt 6:  
Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation 
  
Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan (zu § 7 Absatz 2 bis 4, §§ 82 bis 84 WHG)66
Mitwirkungs- und Auskunftspflichten67
Information und Anhörung der Öffentlichkeit bei Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen (zu §§ 82 und 83 WHG)68
Wasserbuch (zu §§ 87 und 21 WHG)69
  
Abschnitt 7: 
Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen 
  
Mitbenutzen von Anlagen (zu § 94 WHG)70
Fristen zur Ausführung der Arbeiten71
Leistung der Entschädigung72
Vorzeitige Besitzeinweisung73
  
Teil 4 
Entschädigung, Ausgleich 
  
Umfang und Art der Entschädigung74
  
Teil 5 
Gewässeraufsicht 
  
Allgemeine Gewässeraufsicht75
Gewässerkundlicher Dienst76
Erfassung der Wasserentnahmen77
Bauüberwachung und Bauabnahme78
Wasser- und Eisgefahr79
  
Teil 6 
Zuständigkeit und Verfahren 
  
Abschnitt 1:  
Zuständigkeit 
  
Wasserbehörden80
Sachverständige81
Sachliche Zuständigkeit82
Zuständigkeit der Flussgebietsbehörden83
Zusammentreffen mehrerer Entscheidungen84
Zuständigkeit für Veränderungssperren (zu § 86 WHG)85
  
Abschnitt 2:  
Allgemeine Verfahrensbestimmungen 
  
Antrag86
Schriftform87
Aussetzung auf Grund von Einwendungen88
Sicherheitsleistung, Versicherung89
Beweissicherung90
Datenverarbeitung (zu § 88 WHG)91
  
Abschnitt 3:  
Besondere Bestimmungen für einzelne Verfahrensarten 
  
Anzeigeverfahren92
Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren (zu § 11 WHG)93
Zusammentreffen mehrerer Anträge94
Verfahrensregelungen zu Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten, Gewässerrandstreifen und Veränderungssperren95
Anordnungen der obersten Wasserbehörde in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten (zu §§ 23 und 50 bis 53 WHG)96
Heilung von Verfahrens- und Formmängeln97
Entschädigungs- und Ausgleichsverfahren98
  
Teil 7 
Wasserbenutzungsabgaben 
  
Abschnitt 1:  
Benutzungsentgelt 
  
Besondere Bestimmungen für die Wasserkraftnutzung und das Entnehmen fester Stoffe99
  
Abschnitt 2:  
Wasserentnahmeentgelt 
  
Entgelt für Wasserentnahmen100
Begriffsbestimmungen101
Entgeltpflichtige Benutzungen102
Ausnahmen von der Entgeltpflicht103
Bemessungsgrundlage, Entgeltsatz, Veranlagungszeitraum, Zweckbindung104
Ermäßigung für die Verwendung von Wasser aus oberirdischen Gewässern105
Ermäßigung für die Verwendung von Grundwasser106
Härtefälle107
Festsetzung, Vorauszahlungen, Fälligkeit108
Feststellung durch Grundlagenbescheid109
Nachweise für Ermäßigungen110
Nachweise für Härtefälle111
Aufhebung oder Änderung, Nacherhebung112
Anwendung der Abgabenordnung und des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes113
Berichtspflicht114
  
Abschnitt 3:  
Abwasserabgabe 
  
Ermittlung auf Grund des Bescheides (zu § 3 Absatz 3 und § 4 AbwAG)115
Niederschlagswasser (zu § 7 AbwAG)116
Kleineinleitungen (zu § 8 AbwAG)117
Abgabepflicht für Dritte, Abwälzbarkeit (zu § 9 Absatz 2 AbwAG)118
Verdünnung (zu § 9 Absatz 5 Satz 1 AbwAG)119
Verrechnung (zu § 10 Absatz 3 AbwAG)120
Erklärungspflicht (zu § 11 AbwAG)121
Festsetzung der Abgabe, Fälligkeit122
Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren123
Abzug des Verwaltungsaufwands124
  
Teil 8 
Straf- und Bußgeldbestimmungen 
  
Anwendung der Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung125
Ordnungswidrigkeiten126
  
Teil 9 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Einschränkung des Grundrechts nach Artikel 13 des Grundgesetzes127
Übergangsregelung128
  
Anlagenteil 
  
Verzeichnis der Gewässer erster Ordnung
(zu § 4 Satz 3)
Anlage 1
Einzugsgebiete der Flussgebietseinheiten und Bearbeitungsgebiete in Baden-Württemberg
(zu § 13 Absatz 1 Satz 2)
Anlage 2
Verzeichnis der Gewässer zweiter Ordnung in der Unterhaltung des Landes
(zu § 32 Absatz 2 Satz 2)
Anlage 3
Verzeichnis der für die Schifffahrt bestimmten Gewässer
(zu § 39 Absatz 1 Satz 2)
Anlage 4
Verzeichnis der Hauptdämme
(zu § 61 Absatz 2)
Anlage 5
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Wasserrechts in Baden-Württemberg vom 3. Dezember 2013 (GBl. S. 389)