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Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Redaktionelle Abkürzung: LWG 2008,SH
Gliederungs-Nr.: 753-2
Normtyp: Gesetz

Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein
(Landeswassergesetz)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 91) (1)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 64 und 65 der Verordnung vom 27. Oktober 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 514)

Außer Kraft am 1. Januar 2020 durch Artikel 12 Absatz 3 Nummer 1 des Gesetzes vom 13. November 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425) (2)

Inhaltsübersicht  (3)§§
  
Erster Teil 
Allgemeine Vorschriften 
  
Geltungsbereich1
Ziele der Wasserwirtschaft2
Bewirtschaftung in Flussgebietseinheiten2a
Bewirtschaftungsziele, Fristen2b
Einteilung der oberirdischen Gewässer und der Küstengewässer3
  
Zweiter Teil 
Schutz der Gewässer 
  
Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete4
Wassergefährdende Stoffe5
gestrichen6
Erdaufschlüsse7
  
Dritter Teil 
Benutzung der Gewässer 
Abschnitt I 
Gemeinsame Vorschriften 
  
Grundsätze für Benutzungen8
Benutzungsbedingungen und Auflagen9
Gehobene Erlaubnis, Erlaubnis10
Bewilligung11
Berücksichtigung anderer Einwendungen im Bewilligungsverfahren12
Vorkehrungen bei Erlöschen einer Erlaubnis oder Bewilligung13
  
Abschnitt II 
Besondere Vorschriften 
Titel 1 
Erlaubnisfreie Benutzungen 
  
Gemeingebrauch14
Befahren mit Motorfahrzeugen15
gestrichen16
Gemeingebrauch an Küstengewässern17
Erweiterung des Gemeingebrauchs18
Einschränkung des Gemeingebrauchs und des Befahrens mit Wasserfahrzeugen19
Anliegergebrauch20
Erlaubnisfreie Benutzungen21
gestrichen22
  
Titel 2 
Stauanlagen 
  
Staumarke23
Erhalten der Staumarke24
Kosten25
Außerbetriebsetzen von Stauanlagen26
Ablassen aufgestauter Wassermassen27
Besondere Pflichten28
  
Vierter Teil 
Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 
  
Öffentliche Wasserversorgungsanlagen und Wasserentnahmen für die öffentliche Wasserversorgung29
Pflicht zur Abwasserbeseitigung30
Abwasserbeseitigungskonzept31
Übertragung der Pflicht zur Abwasserbeseitigung31a
Anforderungen an Abwassereinleitungen32
Genehmigungspflicht für Einleitungen in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitungen)33
Bau und Betrieb von Abwasseranlagen34
Planfeststellung, Genehmigung35
gestrichen36
  
Fünfter Teil 
Unterhaltung und Ausbau der Gewässer 
Abschnitt I 
Unterhaltung 
  
(weggefallen)37
Umfang der Unterhaltung38
Gewässerrandstreifen38a
Unterhaltungslast bei Gewässern erster Ordnung39
Unterhaltungspflicht bei Gewässern zweiter Ordnung40
Unterhaltungspflicht bei Außentiefs41
Erfüllung der Unterhaltungspflicht42
Umlage des Unterhaltungsaufwandes auf die Unterhaltungspflichtigen43
Aufrechterhaltene Unterhaltungspflichten44
Übernahme der Unterhaltung45
Ersatzvornahme46
(weggefallen)47
Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung48
Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung49
Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern50
Förderung der Unterhaltung durch das Land51
  
Abschnitt II 
Ausbau 
  
Zusätzlich anwendbare Vorschriften beim Gewässerausbau52
Besondere Pflichten hinsichtlich des Ausbaues53
Vorteilsausgleich54
Pflicht zum Ausbau55
  
Sechster Teil 
Sicherung des Wasserabflusses 
Abschnitt I 
Anlagen in und an oberirdischen Gewässern 
  
Genehmigung56
  
Abschnitt II 
Hochwasserschutz 
  
Überschwemmungsgebiete und vorläufige Sicherung57
Besondere Schutzvorschriften für Überschwemmungsgebiete58
Besondere Schutzvorschriften in Risikogebieten59
Hochwasserwarnung und -information59a
  
Abschnitt III 
Wild abfließendes Wasser 
  
Veränderung wild abfließenden Wassers60
Aufnahme wild abfließendes Wassers61
  
Siebenter Teil 
Deiche und Küsten 
Abschnitt I 
Allgemeine Vorschriften 
  
Küstenschutz62
Öffentliche Aufgabe63
Begriffsbestimmungen64
Bestandteile und Abmessungen der Deiche65
Kataster66
  
Abschnitt II 
Deiche, Vorland, Halligwarften 
  
Widmung, Umwidmung, Entwidmung von Deichen67
Zulassung von Bauten des Küstenschutzes68
Unterhaltung von Deichen und sonstigen Hochwasserschutzanlagen69
Benutzungen70
Deichschau71
Eigentum72
Förderung durch das Land73
Übertragung der Unterhaltungspflicht74
Halligwarften75
Deichvorland76
  
Abschnitt III 
Küstensicherung 
  
Genehmigungspflicht für Anlagen an der Küste77
Nutzungsverbote78
Nutzungsbeschränkungen79
  
Abschnitt IV 
Gemeinsame Vorschriften, Übergangsvorschriften 
  
Bauverbote80
Duldungspflichten81
gestrichen82
  
Achter Teil 
Gewässeraufsicht 
  
Aufgaben und Pflichten im Rahmen der Gewässeraufsicht83
Bauabnahme84
Kosten der Gewässeraufsicht85
Selbstüberwachung85a
Zulassung von Untersuchungsstellen und Fachkundigen85b
Erleichterungen für auditierte Betriebsstandorte85c
gestrichen86
gestrichen87
  
Neunter Teil 
Eigentum an den Gewässern 
  
Eigentum an den Gewässern erster Ordnung88
Eigentum an den Gewässern zweiter Ordnung89
Eigentum an den Außentiefs90
Eigentum an kommunalen Häfen in Küstengewässern91
Bisheriges Eigentum92
Inseln93
Verlandungen an oberirdischen Gewässern94
Uferlinie95
Duldungspflicht des Gewässereigentümers96
  
Zehnter Teil 
Zwangsrechte 
  
Verändern oberirdischer Gewässer97
Anschluss von Stauanlagen98
Durchleiten von Wasser und Abwasser99
Mitbenutzung von Anlagen100
Gewässerkundliche Messanlagen101
Entschädigung102
Verfahren103
  
Elfter Teil 
Entschädigung, Ausgleich 
  
Ausgleich104
  
Zwölfter Teil 
Zuständigkeit, Verfahren 
Abschnitt I 
Allgemeine Vorschriften 
  
Wasserbehörden, Zuständigkeit der obersten Wasserbehörde105
Zuständigkeiten der oberen Wasserbehörde106
Zuständigkeiten der unteren Wasserbehörden107
Küstenschutzbehörden108
Besondere Zuständigkeiten109
Gefahrenabwehr110
Antrag, Schriftform111
Umsetzung von europäischem Gemeinschaftsrecht111a
Aussetzung des Verfahrens112
Vorläufige Anordnung, Beweissicherung113
Sicherheitsleistung114
Datenverarbeitung115
gestrichen116
gestrichen117
Überprüfung von Zulassungen117a
Verfahrenskosten118
  
Abschnitt II 
Koordiniertes Verfahren 
  
Koordinierung der Verfahren118a
Antragsunterlagen118b
Mindestinhalt der Erlaubnis oder Genehmigung118c
Überwachung und Überprüfung der Erlaubnis und Genehmigung118d
Öffentlichkeitsbeteiligung118e
Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung118f
gestrichen118g
  
Abschnitt III 
Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren 
  
Verfahren119
Ordnungsrechtliche Prüfung120
Inhalt des Bescheides121
Zusammentreffen mehrerer Erlaubnis- oder Bewilligungsanträge122
  
Abschnitt IV 
Andere Verfahren 
  
Ausgleichsverfahren123
Verfahren zur Festsetzung von Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten124
Planfeststellung und Plangenehmigung125
Anwendbare Vorschriften bei Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren126
Enteignungsrechtliche Vorwirkung, Enteignungsverfahren127
  
Abschnitt V 
Entschädigungsverfahren 
  
Entschädigungsverfahren128
Vollstreckbarkeit129
Rechtsweg130
  
Dreizehnter Teil 
Wasserwirtschaftliche Planung, Wasserbuch 
  
Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm131
Information und Anhörung der Öffentlichkeit bei der Erstellung des Bewirtschaftungsplanes132
Beteiligung interessierter Stellen bei der Erstellung des Bewirtschaftungsplanes133
Hochwasser-Risikobewertung, Gefahrenkarten, Risikokarten und Risikomanagementpläne133a
Veränderungssperren134
Eintragung und Einsicht in das Wasserbuch135
  
Vierzehnter Teil 
Verkehrsrechtliche Vorschriften 
  
Freie Benutzung der Gewässer136
Verkehrsrechtliche Anordnungen137
Besondere Pflichten im Interesse der Schifffahrt138
Zulassung von Häfen und Anlagen, Konzessionierung von Seeverkehrsleistungen139
Genehmigungsverfahren140
Sportboothäfen140a
Hafenabgaben141
Verkehrsbehörden142
Aufgaben der Verkehrsbehörden143
  
Fünfzehnter Teil 
Bußgeldvorschriften 
  
Ordnungswidrigkeiten144
  
Sechzehnter Teil 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Alte Rechte und alte Befugnisse145
Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse146
Erlöschen alter Rechte und alter Befugnisse147
Sonstige aufrechterhaltene Rechte148
Verweisung149
Übergangsvorschrift150
(Inkrafttreten)151
  
Anhangteil 
  
FlussgebietseinheitenAnlage 1
Schiffbare und Nicht schiffbare Gewässer erster OrdnungAnlage 2
(1) Red. Anm.:

Gemäß § 2 Nummer 4 der Landesverordnung über die Errichtung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein vom 15. Dezember 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 850) werden die Zuständigkeiten, die dem Landesvermessungsamt Schleswig-Holstein, den Katasterämtern und den Vermessungs- und Katasterbehörden zugewiesen worden sind, auf das Landesamt für Vermessung und Geoinformation übertragen.

(2) Red. Anm.:

zur weiteren Anwendung s. § 113 des Gesetzes vom 13. November 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425)

(3) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.