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Gesetz über die Prüfung der Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt
(Wahlprüfungsgesetz Sachsen-Anhalt - WPrüfG LSA).
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Gesetz über die Prüfung der Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt (Wahlprüfungsgesetz Sachsen-Anhalt - WPrüfG LSA).
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: WPrüfG LSA
Referenz: 111.2

In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 2010 (GVBl. LSA S. 99)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Wahlprüfungsverfahren 
  
Zuständigkeit des Landtages1
Einspruchsberechtigte2
Form und Fristen3
Wahlprüfungsausschuss4
Grundsätze des Verfahrens5
Verfahren im Wahlprüfungsausschuss5a
Mündliche Verhandlung6
Beratung und Beschlussfassung7
Entscheidungsvorschlag8
Entscheidung des Landtages9
Verfahren bei Zurückverweisung10
Unvereinbarkeit11
Zustellung12
Ungültigkeit der Wahl und Folgen13
Berichtigung und Neuzuweisung14
Einspruch des Präsidenten des Landtages15
  
Abschnitt 2 
Feststellungsverfahren 
  
Grundsätze16
Antragsberechtigte17
Antragsberechtigung bei Verzicht18
Entsprechende Anwendung19
  
Abschnitt 3 
Schlussvorschriften 
  
Rechtsweg20
Kosten21
(weggefallen)22
(Inkrafttreten)23