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Wehrbeschwerdeordnung
Bundesrecht
Titel: Wehrbeschwerdeordnung
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: WBO
Gliederungs-Nr.: 52-1
Normtyp: Gesetz

Wehrbeschwerdeordnung

In der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2009 (BGBl. I S. 81)

Zuletzt geändert durch Artikel 24 Absatz 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154)

Inhaltsübersicht§§
  
Beschwerderecht1
Verbot der Benachteiligung2
Wirkung der Beschwerde3
Vermittlung und Aussprache4
Einlegung der Beschwerde5
Frist und Form der Beschwerde6
Fristversäumnis7
Zurücknahme der Beschwerde8
Zuständigkeit für den Beschwerdebescheid9
Vorbereitung der Entscheidung10
Beschwerden bei abgesetzten Truppenteilen11
Beschwerdebescheid12
Inhalt des Beschwerdebescheides13
Umfang der Untersuchung14
Verfahren bei Beendigung des Dienstverhältnisses15
Weitere Beschwerde16
Notwendige Aufwendungen und Kosten im vorgerichtlichen Verfahren16a
Antrag auf Entscheidung des Truppendienstgerichts17
Verfahren des Truppendienstgerichts18
Inhalt der Entscheidung19
Notwendige Aufwendungen und Kosten im Verfahren vor dem Truppendienstgericht20
Entscheidungen des Bundesministers der Verteidigung21
Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr22
Rechtsbeschwerde22a
Nichtzulassungsbeschwerde22b
Verwaltungsgerichtliches Vorverfahren23
Ergänzende Vorschriften23a
Inkrafttreten24